Allgemeine Geschäftsbedingungen der DVM Marketing und Werbung GmbH

Gegenstand unserer nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Vermittlung von Adressmietgeschäften zwischen Lieferanten oder deren beauftragten Anbietern von Adressen, fachfolgend „Vermieter“ genannt. Soweit wir ergänzende Dienstleistungen vermitteln, gelten nachstehende Bedingungen nicht; vielmehr gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils beauftragten Dritten.

  1. Allgemeines
    1. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Mieter seine eigenen, von unseren
      Bedingungen abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder diese
      auf Schriftstücken des Mieters, z.B. auf Bestellscheinen, abgeduckt sind.
    2. Gegenbestätigungen des Mieters mit abweichenden Bedingungen gelten nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich wiedersprechen. Wird in besonderen Fällen, nach schriftlicher Bestätigung durch uns, von der einen oder anderen Bedingung abgewichen oder kommt eine Bedingung nicht zur
      Anwendung, so werden dadurch die übrigen nicht hinfällig.
    3. Unsere Bedingungen gelten für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, gleichgültig, ob sie nochmals ausdrücklich vereinbart sind oder nicht.
  2. Angebot und Abschluss
    1. Die von uns im Namen des Vermieters angegebenen Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann die Annahme erteilter Aufträge ablehnen. E kann die Vorlage eines Musterstücks der Werbesendung verlangen, mit der die Adressen bearbeitet werden sollen.
  3. Preise und Zuzahlungen
    1. Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
    2. Zahlung des Mietpreises hat an uns als Inkassobevollmächtigte des Vermieters ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
    3. Zahlung an den Vermieter durch uns erfolgt nach Eingang der Zahlung des Mieters.
    4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mieters ist nur zulässig, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  4. Lieferungen
    1. Nach der Zahlung des Mietpreises ist der Mieter berechtigt, die gelieferten Adressen nach Maßgabe des schriftlich bestätigten Auftrages einmal zu verwenden.
    2. Eine weitere Verwendung der Adressen, insbesondere deren Speicherung auf Datenträgern, Vervielfältigungen, Abschreiben, Weitergabe oder Verkauf an Dritte ist dem Mieter untersagt.
    3. Die Adressen bleiben Eigentum des Vermieters, über das ohne seine schriftliche Zustimmung nicht verfügt werden darf.
    4. Die Anschriften von Personen oder Firmen, die auf die Werbung des Mieters bestellt oder schriftlich ein Angebot angefordert haben, gehen in sein Eigentum über. Ihrer Verwendung unterliegt keiner Beschränkung.
    5. Dies gilt nicht für die Adressen von Preisausschreibenteilnehmern. Diese unterliegen den vorgenannten Beschränkungen gemäß 4.2 und 4.3.
    6. In allen Fällen dürfen die Adressen nur nach Maßgabe der Bestimmungen der DS-GVO verwendet werden.
    7. Der Mietpreis schließt die Lieferung der Adressen auf Datenträgern mit Satzaufbau des Vermieter ein, wenn im Angebot keine andere Lieferform erwähnt ist.
    8. Die Lieferung der Adressen erfolgt ab Handelsniederlassung des Vermieters oder dessen beauftragten Rechenzentrums.
    9. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Mieters. Dem Vermieter bleibt die Wahl der Versandart überlassen, wenn sie vom Mieter nicht im Auftrag vorgegeben wird.
  5. Retouren
    1. Wegen der in einzelnen Adressgruppen unterschiedlichen Fluktuation sind die Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) unvermeidbar.
    2. Übersteigen diese Retouren einen Satz von 4%, so vergütet der Vermieter den anteiligen Mietpreis für Die diesen Prozentsatz übersteigende Mehrheit.
    3. Voraussetzung ist, dass der Mieter die Adressen innerhalb von 8 Wochen nach Anlieferung verwendet hat und die Retouren binnen weiterer 4 Wochen dem Vermieter angezeigt und übersandt hat.
    4. Unabhängig davon verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter auf dessen Verlangen sämtliche Retouren (Adressträger und Umschläge mit Postvermerk) zum Zwecke der Überarbeitung des gelieferten Adressmaterials zur Verfügung zu stellen.
  6. Gewährleistung
    1. Wir sind nur Vermittler und können aus dem namens des Vermieters mit dem Mieter geschlossenen Vertrag nicht in Anspruch genommen werden.
    2. Wir übernehmen als Vermittler keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Mieter gemachten Angaben. Auch haften wir weder für Zusicherungen des Vermieters noch für Mängel der Adressen.
    3. Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände bei uns oder dem Vermieter gehindert, die wir trotz der nach Lage des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung von Rohmaterial, Energiemangel, Verfügung von hoher Hand), so verlängert sich wenn eine Lieferung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
    4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche vertraglicher oder außervertraglicher Art des Mieters gegen den Vermieter bestehen, außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nicht.
    5. Der Mieter haftet dem Vermieter für jeden Missbrauch des Adressenmaterials durch ihn oder beauftragte Dritte, die er mit der Bearbeitung seiner Werbesendungen betraut. Der Mieter haftet ebenfalls dafür, dass die Verwendung der Adressen ausschließlich entsprechend der DS-GVO erfolgt.
  7. Kontrolladressen
    1. In das Adressenmaterial können zum Zwecke der Missbrauchsüberprüfung bis zu 50 Kontrolladressen eingearbeitet sein. Beauftragt der Mieter Dritte mit der Bearbeitung seiner Werbesendungen, so weist er sie auf die Existenz dieser Kontrolladressen hin.
    2. Benutzt der Mieter oder ein von ihm beauftragter Dritter das gelieferte Adressenmaterial entgegen der Bestimmungen unter 4., so gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des 10fachen Entgelds der Gesamtadressenrechnung des zugrundeliegenden Vertrages, in der auch die vertragswidrig verwendeten Anschriften enthalten waren, als verwirkt.
    3. Zum Nachweis eines solchen Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.
  8. Materialbeistellungen
    1. Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind uns bzw. einem dritten Dienstleister in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen.
    2. Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
    3. Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm bereitgestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der bereitgestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit bereitgestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
    4. Restmaterial von Werbesendungen wird nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restemeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge werden wir den Kunden bei Bekanntgabe der Restemeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferten Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.
    5. Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung bereitgestellter Materialien haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.
  9. Beanstandungen
    1. Der Mieter hat die gelieferten Adressen beim Empfang zu prüfen. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen müssen uns, soweit diese erkennbar sind, binnen 8 Tagen nach Empfang, bei nicht erkennbaren Mängeln binnen 8 Tagen nach Feststellung, schriftlich mitgeteilt werden
    2. Bei Verwendung beanstandeter oder erkennbar fehlerhafter Adressen gilt diese Ware als handelsüblich anerkannt und abgenommen.
  10. Rücktritt
    1. Treten nach Vertragsabschluss Verhältnisse ein, die der Verwendung der Adressen durch den Mieter als unzumutbar erscheinen lassen, z.B. weil die Adressen infolge der eingetretenen Umstände dem Mieter keinen Nutzen mehr bringen können, so ist der Mieter berechtigt, vom Vertrag mit dem Vermieter zurückzutreten.
    2. Der Mieter schuldet dem Vermieter in diesem Falle eine Entschädigung in Höhe von 10% des vereinbarten Mietpreises.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters
    2. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter ist der Sitz des Mieters Gerichtsstand, für Rechtsstreitigkeiten zwischen der DVM und dem Vermieter ist der Sitz der DVM Gerichtsstand.
  12. Anwendbares Recht
    1. Auf die Rechtsbeziehungen mit der DVM ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  13. Sonstiges
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden einvernehmlich durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
    2. Der Mieter erkennt diese Bestimmungen für alle durch uns vermittelten Mietaufträge an. Mit dem Vermieter schriftlich getroffenen Sondervereinbarungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen hier festgelegten Bedingungen.

 

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